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Tuesday, 15 January 2008

  ELCOMA AG, 6330 Cham - gültig ab 01. Februar 2007

ALLGEMEINES
Unseren sämtlichen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern die Elcoma nicht schriftlich zugestimmt hat.

LIEFERZEIT / LIEFERBEDINGUNGEN
Liefertermine und -fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt worden. Verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistung für die Dauer der Behinderung und einer anschliessenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom jeweiligen Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, Rohstoffverknappungen und sämtliche für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbare Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unsere Selbstbelieferung. Sobald die Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir den Verkauf nur dann vornehmen, wenn sämtliche Forderungen unsererseits aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle eines Annahmeverzugs des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen. Bestellungen des Kunden unter CHF 100.-- inkl. MwSt. (Mindestbestellwert) pro Auftrag werden mit einem Mindermengenzuschlag von CHF 25.-- belastet. Für Bestellungen unter CHF 300.--, gilt ein Mindermengenzuschlag von CHF 10.--. Versandkosten werden auch bei Teillieferungen erhoben, sofern der Kunde eine Teillieferung wünscht und nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

GEFAHRENÜBERGANG
Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Person oder Anstalt übergeben haben. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Falle frachtfrei zu erfolgen. 

PREISE
Unsere Preise verstehen sich als Nettobeträge (exkl. MWSt), ausschliesslich der Kosten für den Versand, SWICO und der Transportversicherung. Sämtliche Bankspesen im Zusammenhang mit Akkreditiven, Bankgarantien, Inkassi, Einlösung von Dokumenten sowie allfälligen Steuern gehen zu lasten des Käufers.

ZAHLUNG
Unsere Rechnungen für Lieferungen neuer Waren sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung rein netto, ohne jeden Abzug, fällig. Elcoma ist berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten. Zahlungen haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen. Checks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäss ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der massgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, sind wir ohne weiteres berechtigt, einen Verzugszins in der Höhe von 1% pro angebrochenen Monat zu verlangen. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch offenstehende Betrag fällig, falls der Käufer mit einer Rate länger als eine Woche in Rückstand gerät. Dem Käufer steht kein Recht zur Verrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Verrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

EIGENTUMSVORBEHALT
Solange der Kaufpreis nicht völlig bezahlt ist, bleiben die Vertragserzeugnisse unser Eigentum. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister seines jeweiligen Wohnsitzes eingetragen wird. Dem Käufer ist es, solange er nicht Eigentümer der Vertragserzeugnisse geworden ist, untersagt, diese zu verpfänden, zu vermieten oder auszuleihen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, die Vertragserzeugnisse bis zu deren völligen Abzahlung zum vollen Wert gegen die Folgen von Feuer, Diebstahl und Wassereinwirkung zu versichern. 

GEWÄHRLEISTUNG
Der Käufer verpflichtet sich, die Ihm angelieferte Warensendung bei der Annahme sofort auf Mängel oder Schäden zu prüfen. Im Weiteren ist die Ware auf Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Käufer bestellten und von der Elcoma AG schriftlich bestätigten Artikel(n) zu überprüfen. Jedwelche Mängel sind innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen nach Anlieferung schriftlich zu rügen. Nachträglich eingereichte Mängelrügen sind gegenstandslos und werden von der Elcoma AG zurückgewiesen. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, die fehlerhaften Teile nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung dazu ist in jedem Fall, dass die gekaufte Ware entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gemäss unseren Richtlinien unterhalten worden ist. Der Käufer hat uns die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls wir von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung befreit sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Eingriffe irgendwelcher Art durch den Käufer oder Dritte an der Vertragsware, insbesondere Veränderungen, Reparaturen oder anderweitige unsachgemässe Behandlung. Im weiteren erstreckt sich die Haftung nicht für Schäden, die vom Käufer zu verantworten sind, weil er nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber können im weiteren nur geltend gemacht werden, sofern der Käufer seinerseits seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Dies betrifft insbesondere die termingerechte Erbringung der Zahlung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf mittelbaren und unmittelbaren Schaden sowie Ansprüche auf Wandlung und Minderung. Davon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

RÜCKGABERECHT
Ein Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht. Nachfolgend sind die Ausnahmebedingungen aufgelistet, wo ein Rückgaberecht besteht:
- Die gelieferte Ware entspricht nicht der vom Käufer bestellten und von der Elcoma AG
  bestätigten Ware. 
- Die gelieferte Ware ist beschädigt oder in mangelhaften Zustand angeliefert worden.
- Die gelieferte Ware ist nach der Installation in nicht funktionstüchtigem Zustand.

Diese Ware kann nur gegen RMA-Nummer, welche von der Elcoma AG angegeben wird, retourniert werden! Die Ware wird nur nach vorgängiger Absprache und der ausdrücklichen Zustimmung durch die Elcoma AG in der ungeöffneten Originalverpackung zurückgenommen bzw. ausgetauscht. Unnötig geöffnete oder aufgerissene Originalverpackungen können nicht zurückgenommen werden. Ungerechtfertigte Retouren werden auf Kosten des Absenders retourniert. 

GUTSCHRIFTEN
Eine Gutschrift erfolgt nur nach vorgängiger Absprache und ausdrücklichen Zustimmung durch die Elcoma AG. Darin wird der in der Rechnung genannte Wert dem Kunden gutgeschrieben. Dieser Betrag wird zuerst mit offenen Forderungen gegenüber dem Kunden verrechnet. Soweit ein Überschuss entsteht bzw. keine offenen Forderungen bestehen, erhält der Kunde eine Warengutschrift auf Neubestellungen. Gutschriften gegen Bar oder Bankgutschriften sind ausgeschlossen und werden bei solcher Rechnungsstellung durch den Kunden in jedem Fall zurückgewiesen. Gutschriften sind keine Schuldeingeständnisse für etwelche Fehler oder Unterlassungen der Elcoma AG. Es können keine weiteren Ansprüche des Käufers geltend gemacht werden. 

GARANTIE
Die Garantie für die von Elcoma gelieferter Geräte beträgt 1 (ein) Jahr für Hardware Produkte und 3 (drei) Monate für Software Produkte, es sei denn, dass in den gerätespezifischen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Die Garantieperiode beginnt ab dem Datum der Auslieferung der Geräte an den Käufer. Die Garantiepflicht von Elcoma geht nicht über die Reparatur oder den Ersatz defekter Teile hinaus. Jede weitere Haftung von Elcoma hinsichtlich anderer Mängel oder Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Garantieanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden. Die Garantiepflicht von Elcoma verfällt, falls: Der Endbenutzer Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Systemen selbst vorgenommen hat oder von nicht durch Elcoma empfohlenen und/oder autorisierten Dritten hat vornehmen lassen; der Endbenutzer die gelieferten Systeme zu anderen als den gewöhnlichen Gebrauchszwecken verwandt und/oder anderen als den gewöhnlichen Umgebungsbedingungen ausgesetzt hat; der Endbenutzer die gelieferte Apparatur falsch, sorglos oder unsachgemäss behandelt oder unterhalten hat; die Original-Seriennummer von den der Garantie unterliegenden Geräten entfernt oder beschädigt wurde und/oder unlesbar gemacht worden ist; der Endbenutzer die Originalrechnung Elcoma und/oder dem Elcoma Vertriebspartner nicht vorlegen kann, falls entweder Elcoma und/oder der Elcoma Partner dies verlangen. Die Garantieverpflichtung von Elcoma ist unter anderem nicht anwendbar auf: Nicht von Elcoma gelieferte Geräte, Verschleissteile, Mängel, welche die Folge gewöhnlicher Abnutzung sind. Mängel, welche die Folge äusserer Umstände wie Feuer- oder Wasserschaden, Blitzschlag, Katastrophen, oder höherer Gewalt (zum Beispiel Krieg usw.) sind; Mängel, die aufgrund der Verbindung beziehungsweise Kopplung von durch Elcoma gelieferten Systemen mit nicht von Elcoma gelieferten Geräten entstanden sind. Mängel, die aufgrund von an den Geräten vorgenommenen Änderungen entstanden sind. Wenn sich herausgestellt hat, dass kein Anspruch auf Garantieleistungen erhoben werden kann, gehen sämtliche für Prüfungen, Reparatur oder Ersatz entstandenen Kosten zu Lasten des Endbenutzers.

AUSFUHRGENEHMIGUNG
Elcoma ist aufgrund einer gegenüber dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement in Bern eingegangenen Vereinbarung verpflichtet, für die mit einem Einfuhrzertifikat in die Schweiz importierter Vertragserzeugnisse bei der Wiederausfuhr die Bewilligung der erwähnten eidgenössischen Amtsstelle, Abteilung für Ein- und Ausfuhr, einzuholen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Verpflichtung seinen Abnehmern gegenüber zu überbinden. 

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Steinhausen/Zug. Wir behalten uns das Recht vor, den Käufer an jedem anderen Gericht ins Recht zu fassen. Schweizer Recht ist anwendbar.

 

Cham/Steinhausen 01. Februar 2007

Last Updated ( Thursday, 21 February 2008 )
 

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Kontakt

 Elcoma AG
 Hinterbergstrasse 24
 CH-6330 Cham

 Tel.:        +41 (41) 748 38 38
 Fax:        +41 (41) 748 38 00
 Helpdesk +41 (41) 455 20 87
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